uVI: Die unterjährige Verbrauchs­information

Einfach, transparent und zuverlässig.

Bereitstellung unterjähriger Verbrauchs­informationen (uVI)

Mit unterjährigen Verbrauchsinformationen können die Verbraucher ihren Energiebedarf besser im Blick behalten und schneller darauf reagieren. Das schont die Umwelt und hilft den CO2-Fußabdruck zu senken.

Die Pflicht dazu ergibt sich aus § 6a „Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen“ der Heizkostenverordnung. 

Kundenzufriedenheit
durch eigene Erfahrung

Durch unsere Wurzeln als Immobilienverwalter kennen wir die Bedürfnisse von Ihnen, als Verwalter oder Eigentümer, aus eigener Erfahrung.

Diese Erkenntnisse fließen in die Gestaltung unserer Prozesse ein und ermöglichen uns Sie bestmöglich zu entlasten.

Weil Ihre Zeit wertvoll ist:
Einfacher Wechsel und persönlicher Service

  • Step 1: Bedarfsermittlung & Beratung

    Wir beraten Sie, erfassen die Liegenschaftsdetails und stimmen den individuellen Bedarf ab.

  • Step 2: Angebotserstellung

    Sie erhalten Ihr individuelles Angebot.

  • Step 3: Auslöse und Installation

    Wir lösen vorfristig laufende Verträge ab und installieren zukunftssichere Verbrauchserfassungsgeräte. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Kommunikation mit dem vorherigen Dienstleister.

  • Und los geht es!

    Über das IBAMESS-Portal stehen Ihnen alle Daten zur Verfügung. Wir erstellen Ihnen zukünftig die Heizkostenabrechnungen und sind im Servicefall persönliche und unkompliziert für Sie da!

Unkompliziert zum Angebot:

Mitarbeiterfoto Sebastian Eisemann

Sebastian Eisemann

BERATUNG & Vertrieb

Im nächsten Schritt vereinbaren wir ein kurzes Online-Kennenlernen, beantworten Fragen und klären, welche Daten wir für die Angebotserstellung benötigen.

Unterstützte Geräte

Sind bereits moderne Funkmessgeräte verbaut, ist in der Regel kein Austausch mehr beim Wechsel zu IBAMESS nötig.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Heizkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen.

Das bedeutet beispielsweise, dass für das Kalenderjahr 2024 die Abrechnung bis 31.12.2025 zugestellt werden muss.

Nein, die Heizkosten sind nur ein Teil der Nebenkosten bzw. Betriebskosten. Neben den Heizkosten enthalten Nebenkosten so beispielsweise noch die Kosten der Hausreinigung, Müllentsorgung, Hauslicht, uvm.

Grundsätzlich empfehlen wir immer alte verdunstungsbasierte Heizkostenverteiler durch moderne digitale Funkgeräte zu ersetzen, da so auch von außerhalb der Wohnung Werte abgelesen werden können.

Sind bereits Funkheizkostenverteiler installiert, ist der alte Messdienstleister verpflichtet den Datenzugriff zu gewähren. Unser IBAMESS-System kann prinzipiell mit allen gängigen Geräten kommunizieren, so dass moderne Messgeräte nicht mehr ausgetauscht werden müssen.

Wir betreuen Sie persönlich und ohne Hotlinefrust oder Ticketsystem – und das schätzen unsere Kunden! Lernen Sie unser Team kennen.

Bildquellen – Titelbild: by pressfoto auf Freepik

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      Bitte hinterlassen Sie uns dazu Ihre Kontaktdaten, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden um die Angebotsdetails aufzunehmen.

      Halten Sie bitte die Anzahl der Liegenschaften sowie den Gesamtverbrauch aller Liegenschaften bereit.

      Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (weitere Informationen und Widerrufshinweise gibt es in der Datenschutzerklärung).