uVI: Die unterjährige Verbrauchsinformation
Einfach, transparent und zuverlässig.
Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen (uVI)
Mit unterjährigen Verbrauchsinformationen können die Verbraucher ihren Energiebedarf besser im Blick behalten und schneller darauf reagieren. Das schont die Umwelt und hilft den CO2-Fußabdruck zu senken.
Die Pflicht dazu ergibt sich aus § 6a „Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen“ der Heizkostenverordnung.
- Funkbasierte Verbrauchserfassung ohne Ablesetermine vor Ort
- Versand an den Verbraucher per eMail oder Post
- Kein Hotlinefrust - Sie erreichen uns ohne Warteschleifen
- Kein Ticketsystem - wir sind persönlich für Sie da und bearbeiten das Anliegen direkt
- Vermieter behalten alles im Blick mit unserem IBAMESS-Onlineportal

Kundenzufriedenheit durch eigene Erfahrung
Durch unsere Wurzeln als Immobilienverwalter kennen wir die Bedürfnisse von Ihnen, als Verwalter oder Eigentümer, aus eigener Erfahrung.
Diese Erkenntnisse fließen in die Gestaltung unserer Prozesse ein und ermöglichen uns Sie bestmöglich zu entlasten.
Weil Ihre Zeit wertvoll ist: Einfacher Wechsel und persönlicher Service
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Step 1: Bedarfsermittlung & Beratung
Wir beraten Sie, erfassen die Liegenschaftsdetails und stimmen den individuellen Bedarf ab.
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Step 2: Angebotserstellung
Sie erhalten Ihr individuelles Angebot.
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Step 3: Auslöse und Installation
Wir lösen vorfristig laufende Verträge ab und installieren zukunftssichere Verbrauchserfassungsgeräte. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Kommunikation mit dem vorherigen Dienstleister.
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Und los geht es!
Über das IBAMESS-Portal stehen Ihnen alle Daten zur Verfügung. Wir erstellen Ihnen zukünftig die Heizkostenabrechnungen und sind im Servicefall persönliche und unkompliziert für Sie da!
Unkompliziert zum Angebot:

Sebastian Eisemann
BERATUNG & Vertrieb
Im nächsten Schritt vereinbaren wir ein kurzes Online-Kennenlernen, beantworten Fragen und klären, welche Daten wir für die Angebotserstellung benötigen.
Unterstützte Geräte
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Die Heizkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen.
Das bedeutet beispielsweise, dass für das Kalenderjahr 2024 die Abrechnung bis 31.12.2025 zugestellt werden muss.
Nein, die Heizkosten sind nur ein Teil der Nebenkosten bzw. Betriebskosten. Neben den Heizkosten enthalten Nebenkosten so beispielsweise noch die Kosten der Hausreinigung, Müllentsorgung, Hauslicht, uvm.
Grundsätzlich empfehlen wir immer alte verdunstungsbasierte Heizkostenverteiler durch moderne digitale Funkgeräte zu ersetzen, da so auch von außerhalb der Wohnung Werte abgelesen werden können.
Sind bereits Funkheizkostenverteiler installiert, ist der alte Messdienstleister verpflichtet den Datenzugriff zu gewähren. Unser IBAMESS-System kann prinzipiell mit allen gängigen Geräten kommunizieren, so dass moderne Messgeräte nicht mehr ausgetauscht werden müssen.
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