Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung
Wann besteht Trinkwasser-Untersuchungs-Pflicht?
Zum Schutz der Mieter besteht in den meisten Objekten die Pflicht, die Gebäudewasserversorgungsanlage regelmäßig auf Verunreinigungen zu untersuchen und ggf. desinfizieren zu lassen. Die Verantwortung dafür trägt der Vermieter bzw. sein Verwalter.
Die Legionellenprüfung muss unter folgenden Voraussetzungen unaufgefordert mindestens aller drei Jahre für eine Immobilie erfolgen:
- 3 oder mehr Wohneinheiten in der Immobilie
- 1 oder mehr vermietete Wohneinheiten
- Zentrale Trinkwassererwärmung
- 400 Liter (oder mehr) Warmwasserspeicher oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und letzter Entnahmestelle
Für Trinkwasserentnahmestellen in öffentlichen Gebäuden kann ggf. sogar jährliche Untersuchungspflicht bestehen.
Ablauf der IBAMESS Trinkwasseruntersuchung
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Step 1: Kostenlose Bedarfserfassung und Angebotserstellung
Die Erfassung der Liegenschaftsdetails und relevanten Entnahmestellen ist für Sie kostenlos und das unterbreitete Angebot unverbindlich.
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Step 2: Probeentnahme und Laboranalyse
Wir informieren die Mieter über den Entnahmetermin und lassen die Entnahme vor Ort durchführen und die Proben einsenden.
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Step 3: Information zum Laborbefund
Die entsprechenden Befunde und Aushänge stellen wir Ihnen und Ihren Mietern zur Verfügung.
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Unterstützung bei Befall:
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Gesundheitsamt und liefern Ihnen Informationsschreiben für die Mieter und weitere Handlungsleitfäden bei Befall. Im kompletten Prozess bis zur Behebung des Problemes stehen wir Ihnen kostenfrei beratend zur Seite.

FAQ - Häufig gestellte Fragen
Ihre Mieter werden durch uns über die Durchführung der Legionellenprüfung informiert.
Die Legionellenprüfung muss durch einen nach DIN EN ISO 17025 akkreditierten Dienstleister erfolgen.
Die Proben werden an mindestens drei repräsentativen und geeigneten Stellen im Objekt entnommen und zur Analyse an ein Labor versendet.
Umlagefähig sind die Kosten für Probeentnahme und Laboranalyse.
Nicht umlagefähig sind jedoch Kosten für die Installation eines Entnahmeventils oder der Sanierungs- oder Desinfektionsmaßnahmen bei Befall.
Verstöße gegen die Untersuchungspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit Bußgeldern bis 50.000 € belegt werden kann.