Kundeninformation 2025-11

Ende der Tauchhülsen-Duldung bei Wärmezählern in 2026 – jetzt handeln!

Information für Eigentümer und Hausverwaltungen

Wärmezähler erfassen den Wärmeverbrauch und sind Grundlage der
Heizkostenabrechnung. Bisher konnten Temperaturfühler über Tauchhülsen
indirekt in die Heizungsleitung eingebaut werden. Diese Übergangsregelung
endet am 30. Oktober 2026 (Beschluss der Vollversammlung für das Mess- und
Eichwesen, VE 2014).
Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Wärmezähler mit Tauchhülsen neu installiert werden.

Parallel zur bestehenden Duldungsregelung bis zum 30. Oktober 2026 wurde Ende 2025 eine überarbeitete technische Regel (TR-K8) veröffentlicht. Diese schafft eine rechtliche und technische Grundlage dafür, dass technisch geeignete Bestandstauchhülsen auch nach Ablauf der bisherigen Duldungsregel weiterverwendet werden können, ohne dass ein flächendeckender Zwangsaustausch aller Bestandstauchhülsen vorgeschrieben wäre. Voraussetzung ist die eindeutige Identifikation, Dokumentation und ggf. metrologische Eignungsprüfung der Tauchhülsen in Verbindung mit den verwendeten Temperaturfühlern. Die TR-K8-Regelung gibt somit Eigentümern, Verwaltungen und Fachunternehmen eine Planungssicherheit über das Jahr 2026 hinaus.

Was ist jetzt zu tun?

Unser Tipp

Planen Sie die Umrüstung frühzeitig und stimmen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem
Heizungsfachbetrieb ab.


So sichern Sie die gesetzeskonforme, eichfähige und abrechnungssichere
Messung – ohne Engpässe kurz vor Fristende.

Rolle der IBA Energie GmbH

Die IBA Energie GmbH montiert die Wärmemengenzähler weiterhin unabhängig
von der vorzufindenden Einbausituation (Tauchhülse/Direktfühler).


Sobald Sie Änderungen an den Einbauvoraussetzungen vornehmen
(Direktfühler-Aufnahmen), sorgen wir nach Ihrer Beauftragung gern für die
ordnungsgemäße Installation der entsprechenden Temperaturfühler.

Profitieren Sie von individuellen Energietarifen!

    Bitte hinterlassen Sie uns dazu Ihre Kontaktdaten, wir werden uns umgehend bei Ihnen melden um die Angebotsdetails aufzunehmen.

    Halten Sie bitte die Anzahl der Liegenschaften sowie den Gesamtverbrauch aller Liegenschaften bereit.

    Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (weitere Informationen und Widerrufshinweise gibt es in der Datenschutzerklärung).