Ende der Tauchhülsen-Duldung bei Wärmezählern in 2026 – jetzt handeln!
Information für Eigentümer und Hausverwaltungen
Wärmezähler erfassen den Wärmeverbrauch und sind Grundlage der
Heizkostenabrechnung. Bisher konnten Temperaturfühler über Tauchhülsen
indirekt in die Heizungsleitung eingebaut werden. Diese Übergangsregelung
endet am 30. Oktober 2026 (Beschluss der Vollversammlung für das Mess- und
Eichwesen, VE 2014).
Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Wärmezähler mit Tauchhülsen mehr
verwendet oder neu installiert werden.
Was ist jetzt zu tun?
- Neue oder umgebaute Anlagen müssen bereits heute direkt eintauchende Temperaturfühler verwenden.
- Bestehende Tauchhülsen dürfen nur noch bis 30.10.2026 in Betrieb bleiben.
- Im Rahmen von Wartungen der Heizungsanlagen sollten vorhandene Tauchhülsen erfasst und schrittweise ersetzt werden.
- Die Anpassung der Rohrleitungen liegt in der Verantwortung des Eigentümers oder der Hausverwaltung.
Unser Tipp
Planen Sie die Umrüstung frühzeitig und stimmen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem
Heizungsfachbetrieb ab.
So sichern Sie die gesetzeskonforme, eichfähige und abrechnungssichere
Messung – ohne Engpässe kurz vor Fristende.
Rolle der IBA Energie GmbH
Die IBA Energie GmbH montiert die Wärmemengenzähler weiterhin unabhängig
von der vorzufindenden Einbausituation (Tauchhülse/Direktfühler).
Sobald Sie Änderungen an den Einbauvoraussetzungen vornehmen
(Direktfühler-Aufnahmen), sorgen wir nach Ihrer Beauftragung gern für die
ordnungsgemäße Installation der entsprechenden Temperaturfühler.