Aktuelle Informationen zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG). Umsatzsteuer auf Gas- & Wärmelieferungen. C02-Preis und Gaspreisbremse
Sehr geehrte IBAENERGIE-Kundinnen und Kunden.
mit der heutigen Kundeninformation möchten wir Sie über den aktuellen Sachstand zu den oben genannten Themen informieren und die Auswirkungen auf die zwischen uns bestehenden IBAGAS- und ggf. IBAWÄRME-Verträge aufzeigen.
Dezember-Soforthilfe- Staat übernimmt für Erdgas-& Wärmekunden den Dezemberabschlag
Mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) hat der Bund zum Ausgleich der erhöhten Gas- und Wärmepreise für alle Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu
7.5 Mio. kWh einen einmaligen Sonderzuschuss zugesagt. Die Soforthilfe soll als finanzielle Überbrückung dienen. bis eine Preisbremse ab voraussichtlich März 2023 eingeführt wird.
Dabei ermittelt sich der Zuschuss beim Gas für sogenannte SLP-Kunden (das sind nahezu alle von uns belieferten Gasanschlüsse) auf Grundlage des im September prognostizierten Jahres verbrauches für 2022; bei RLM-Kunden (Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung) auf Basis der Netzentnahme im Zeitraum Nov. 2021 – Okt. 2022. Von dieser Menge wird ein Zwölftel zu dem per 07.12.2022 gültigen Gaspreis als Zuschuss gewährt. Der sich über das gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsschema ermittelte und vom Staat übernommene Dezemberabschlag entspricht damit nicht automatisch dem zwischen uns vereinbarten (normalerweise fälligen) Dezemberabschlag bzw. -kosten.
Für diese Gutschrift müssen unsere Kunden nichts tun! IBA ermittelt und beantragt die Zuschüsse und gibt diese mit der Jahresabrechnung 2022 an jeden Kunden weiter.
Wir verzichten daher im Dezember auf den Einzug der Gas-Abschläge. Kunden. die ihre monatlichen Abschläge über einen Dauerauftrag bei der Bank oder mit monatlicher Überweisung begleichen. bitten wir die Überweisung für den Abschlag am 15.12.22 auszusetzen. Falls dies nicht möglich sein sollte. wird Ihre Zahlung selbstverständlich ganz normal bei der nächsten Turnusabrechnung mit angerechnet.
Bei Wärme ermittelt sich der Zuschuss auf Grundlage des Septemberabschlages zzgl. 20 % Aufschlag. Zum diesbezüglichen Handling informieren wir unsere IBAWÄRME-Kunden separat.
Umsatzsteuer-Senkung auf die Gas- und Wärmelieferungen
Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (BGBI 2022 1 Seite 1743) wird der Umsatzsteuersatz für Erdgas- und Wärmelieferungen befristet vom l. Oktober 2022 bis zum 37. März 2024 von 19 % auf 7 % gesenkt.
Entscheidend für die Anwendung des Steuersatzes ist hierbei der Stichtag der Abrechnung. Bei Jahresverbrauchsabrechnung mit dem Stichtag 37.72.2022 wird der verminderte Steuersatz von 7% somit für den gesamten Jahresverbrauch 2022 angewendet.
C02-Preis bleibt zunächst stabil
Die ursprünglich geplante jährliche Erhöhung des C02-Preises (35 Euro je Tonne C02. bzw. 0,637 ct/kWh) wird für 2023 ausgesetzt und um ein Jahr verschoben. Es bleibt somit in 2023 bei einer C02-Steuer von 30 Euro je Tonne C02. was bei Erdgaslieferungen analog 2022 einem Aufschlag von 0.546 ct/kWh netto entspricht.
Gaspreisbremse 2023
Als weitere Entlastungsmaßnahme ist ab 2023 zusätzlich von der Bundesregierung noch eine
„Erdgaspreisbremse“ geplant. mit der die Erdgaspreis für jeden Kunden bis zu 80% des bisherigen Gasverbrauchs (Grundbedarf) auf einen noch verträglichen Maximalpreis gedeckelt werden soll. Außer politischen Ankündigungen gibt es noch keine konkreten Informationen. wie konkret die Ausgestaltung organisiert werden soll. Selbst der Starttermin wird immer wieder diskutiert. Analog soll wohl auch eine „Strompreisbremse“ eingeführt werden.
Sobald uns diesbezüglich belastbare Informationen vorliegen. werden wir Sie selbstverständlich in gewohnter Weise informieren.
Kostenmindernder Nutzen von Energieeinsparungen
Bitte erlauben Sie uns abschließend noch einige Hinweise. mit Energie sparsam umzugehen:
Jedes Grad weniger Heizen spart etwa sechs Prozent Energie und damit auch
Auch regelmäßiges Entlüften der Heizkörper Heizenergie zu sparen.
Heizkörper sollten nicht verdeckt
Statt angekippte Fenster empfiehlt sich regelmäßiges kurzes Stoßlüften.
Beim Duschen auf Dauer und Temperatur
Soweit zunächst unsere Ausführungen zu den aktuellen Themen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen auf unserer Lieferverhältnis.
Gern stehen wir Ihnen bei Fragen oder zur Vereinbarung eines individuellen Gesprächstermins zur Verfügung: 0371/77456-0 bzw. kontakt@ibaenergie.de.