Allgemeine Geschäftsbedingungen der IBAENERGIE GmbH zu Mess- & Abrechnungsdienstleistungen IBAMESS
I Vertragsgegenstand
1. Abrechnung
Die IBAENERGIE GmbH erstellt eine Gesamtabrechnung der Liegenschaft und für jeden Nutzer eine Einzelabrechnung.
Die Abrechnung enthält neben der transparenten Darstellung der Kosten und deren Aufteilung eine ausführliche Listung der zur Abrechnung verwandten Messstellen mit den zugehörigen Verbrauchswerten zum Ende des Abrechnungszeitraums bzw. Nutzerwechseldatum.
Ist für einen Nutzerwechsel keine Zwischenablesung erfolgt oder nach den Regeln der Technik nicht verwendbar, wird der Jahresverbrauch der Geräte nach Kalendertagen oder der VDI-Gradtagtabelle auf die Teilzeiträume verteilt.
Die Abrechnung erfolgt nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung. Die IBAENERGIE GmbH erstellt die Abrechnung in der Regel in einem Bearbeitungszeitraum von l0 Kalenderwochen ab Zugang der vollständigen Gesamtkostenaufstellung (Heizkostenaufstellung & ggf. Betriebskostenaufstellung) und Nutzerliste vom Kunden.
2. Ablesung
Die IBAENERGIE GmbH übernimmt die Ablesung/Auslesung der Verbrauchsdaten.
Den Ablesetermin kündigt die IBAENERGIE GmbH in geeigneter Weise mindestens l0 Tage im Voraus an. Die Ankündigung erfolgt gemäß Festlegung auf dem Formular Abrechnungsparameter.
Ist in einzelnen Nutzeinheiten zum angegebenen Termin eine Ablesung nicht möglich, wird innerhalb von l4 Tagen – nach vorheriger schriftlicher Ankündigung – ein zweiter Ableseversuch unternommen. Ist dieser wiederum erfolglos, wird der Verbrauch der betreffenden Nutzeinheit gemäß § 9 b Heizkostenverordnung und den anerkannten Regeln geschätzt.
Gleiches gilt, wenn bei der Ablesung festgestellt wird, dass Erfassungsgeräte defekt sind und/oder keine plausiblen Verbrauchswerte anzeigen. Für die Ablesung und Überprüfung müssen die Erfassungsgeräte frei zugänglich sein.
Für den Fall, dass bei der Abrechnung eine zu geringe Erfassungsquote der Heizkostenverteiler festgestellt wird, wird die IBAENERGIE GmbH die Korrektur nach dem Beiblatt Rohrwärme zur VDI 2077 vornehmen, soweit dies nach § 7 Abs. l S. 3 HeizKV zulässig ist. Die Wahl des Korrekturverfahrens liegt bei der IBAENERGIE GmbH. Der Kunde wird der IBAENERGIE GmbH alle notwendigen Informationen für die Korrektur zur Verfügung stellen.
Die Mitteilung der Ableseergebnisse erfolgt, soweit dies nach § 6 I HeizkostenV erforderlich ist, direkt bei der Ablesung an den Nutzer. Ist die Erstellung einer Ablesequittung beim Ablesetermin nicht möglich, werden die Ableseergebnisse von der IBAENERGIE GmbH an den Kunden übermittelt.
3. Abrechnung und Ausweis von haushaltsnahen Beschäftigungs- verhältnissen und Dienstleistungen gem. § 35a EStG
Die Abrechnung und der Ausweis von haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen gem. § 35a EStG in den Einzelabrechnungen erfolgt, soweit dies vom Kunden bestellt wird, in dessen Auftrag und von der IBAENERGIE GmbH ungeprüft. Die Dienstleistung stellt keine steuerliche Würdigung, Bewertung oder steuerrechtliche Beratung dar. Ob die vom Kunden mitgeteilten Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen unter die Bestimmungen des § 35a EStG fallen oder nicht, obliegt allein der Klärung zwischen dem Steuerpflichtigen und der für ihn zuständigen Finanzbehörde.
4. Nutzergruppenabrechnung
Wenn in einer Liegenschaft verschiedene Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (z.B. Wärmezähler und Heizkostenverteiler) installiert, oder wenn unterschiedliche Nutzungs- bzw. Gebäudearten (z. B. Wohnräume und Gewerberäume) vorhanden sind, wird im Rahmen der Heizkostenabrechnung in Abstimmung mit dem Kunden zunächst eine anteilsmäßige Vorverteilung der Kosten auf die einzelnen „Nutzergruppen“ gemäß §5 HeizkostenVO durchgeführt. Eine Nutzergruppenabrechnung wird im Übrigen immer dann erstellt, wenn aufgrund der Angaben des Kunden oder bei Überprüfung der Liegenschaft festgestellt wird, dass dies zur gerechten Aufteilung einer Kostenart notwendig ist.
5. Datenvorhaltung
Die IBAENERGIE GmbH hält die Abrechnungsunterlagen und -daten zwei Jahre ab Abrechnungsdatum zur Verfügung. Verlangt der Kunde die Herausgabe dieser Unterlagen nicht innerhalb der vorgenannten Frist, so vernichtet die IBAENERGIE GmbH diese Unterlagen.
6. Mitwirkung des Kunden
a) Für den jährlichen Erfassungs- und Abrechnungsservice übersendet die IBAENERGIE GmbH dem Kunden Formulare zur Übermittlung der für die Abrechnungserstellung erforderlichen Angaben. Die Formulare können von der IBAENERGIE GmbH, nach deren Wahl, auch auf einer Internetseite zur Verfügung gestellt werden. Der Abrechnungsservice kann nur durchgeführt werden, wenn der Kunde diese Formulare mit verbindlichen Angaben über die abzurechnenden Kosten und die eingetretenen Änderungen in den Nutzerverhältnissen mindestens l2 Wochen vor dem Ende der Abrechnungsfrist ausgefüllt an die IBAENERGIE GmbH zurückgegeben hat. Im Falle der Nichteinhaltung der vorgenannten Frist durch den Kunden haftet die IBAENERGIE GmbH nicht für eventuelle dem Kunden daraus entstehende Schäden, es sei denn, die IBAENERGIE GmbH hat die Schäden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
b) Der Kunde stellt die Flächen- bzw. Raumangaben für die Verteilung der Grundkosten zur Verfügung und teilt der IBAENERGIE GmbH die zu verwendenden Abrechnungsmaßstäbe und Umlageschlüssel mit.
c) Für den Fall, dass die IBAENERGIE GmbH nicht zugleich die Ausstattung zur Verbrauchserfassung bereitstellt, ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Daten für die Verwendung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Inbetriebnahmeprotokolle für Wärmezähler, technische Datenblätter zur Ermittlung der Bewertungsfaktoren von Heizkostenverteilern und Daten für die Zuordnung von funkauslesbaren Geräten. Für den Fall, dass diese Daten nicht zur Verfügung gestellt werden können, werden die Daten durch die IBAENERGIE GmbH kostenpflichtig neu ermittelt. Die Kosten ergeben sich aus der aktuellen Preisliste der IBAENERGIE GmbH.
d) Tritt während eines Abrechnungszeitraums ein Nutzerwechsel ein, wird der Kunde dies der IBAENERGIE GmbH rechtzeitig anzeigen, wenn eine Zwischenablesung durch die IBAENERGIE GmbH durchgeführt werden soll.
e) Alle Veränderungen, die die Durchführung der Abrechnung beeinflussen könnten (z. B. Abrechnungsstichtag, Anzahl Wasseranschlüsse, Änderung der Wohnfläche, Änderung der Warmwassertemperatur oder Änderungen am Heizkörper (Reparatur, Austausch, Änderungen der Anzahl oder der Leistung)) sind der IBAENERGIE GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
II Vertragslaufzeit, Kündigung
l. Die Laufzeit der Verträge ist individuell vereinbart und entspricht dem im Angebot ausgewählten Laufzeittarif.
2. Die Preise sind wegen der Refinanzierung der Fixkosten und der festen gerätetypischen Nutzungsdauer von dem gewählten Laufzeittarif abhängig. Hierüber ist der Kunde vor Auswahl des Laufzeittarifes informiert worden.
3. Tariflaufzeiten:
3.l Option A
Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Geräte 6 Jahre.
3.2 Option B
Die Vertragslaufzeit beträgt für alle Geräte 4 Jahre.
4. Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um die Erstlaufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf einer Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird.
5. Der Vertrag kann während der fest vereinbarten Vertragslaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
III Preise/Preisanpassung
l. Die Preise sind individuell verhandelt und ergeben sich aus dem beigefügten Angebot und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Dienstleistungspreise sind für die Dauer der vereinbarten Erstvertragslaufzeit unveränderlich.
3. Bei einer Vertragsverlängerung besteht für die IBAENERGIE GmbH zum Beginn der Vertragsverlängerung ein einseitiges Preisbestimmungsrecht für die anschließende Vertragsperiode. Sie ist insoweit an das billige Ermessen gemäß § 3l5 BGB gebunden. Preisänderungen sind dem Kunden schriftlich mitzuteilen.
4. Hat die IBAENERGIE GmbH die Notwendigkeit einer Schätzung oder Nachablesung nicht zu vertreten, so trägt der Kunde die entstandenen Kosten.
5. Für die Ablesung und Wartung müssen die Geräte frei zugänglich sein. Ist dies nicht der Fall, wird dem Kunden der zeitliche Mehraufwand zusätzlich berechnet.
6. Ergänzend gilt die aktuelle Preisliste der IBAENERGIE GmbH.
Zahlungsweise/Verzug
l. Das Entgelt wird mit Rechnungslegung fällig. Die Zahlung ist ohne jeglichen Abzug an die IBAENERGIE GmbH zu leisten.
2. Die IBAENERGIE GmbH ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen abzurechnen.
3. Werden die Unterlagen gemäß I. 6. nicht oder nicht rechtzeitig oder unvollständig eingesandt, ist die IBAENERGIE GmbH berechtigt, 6 Monate nach dem Ende der vereinbarten Abrechnungsperiode, die bis dahin erbrachten Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen (Abschlussrechnung).
Gehen die Unterlagen erst zu, nachdem die Abschlussrechnung erstellt wurde, so ist die IBAENERGIE GmbH berechtigt, vom Kunden neben den noch nicht abgerechneten Leistungen einen angemessenen Verspätungszuschlag zu verlangen.
4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die IBAENERGIE GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die ihm zustehende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.
V Gewährleistung/Haftung
l. Die IBAENERGIE GmbH haftet nicht für Mängel der Messgeräte. Eine Haftung der IBAENERGIE GmbH ist darüber hinaus ausgeschlossen bei fehlerhaft übermittelten Verbrauchsdaten und bei fehlerhafter Eigenablesung durch den Nutzer oder den Kunden.
2. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der IBAENERGIE GmbH beruhen.
3. Es obliegt dem Kunden, vor Weiterleitung der Einzelabrechnung zu prüfen, ob die von ihm vorgegebenen Angaben über die abzurechnenden Kosten und die eingetretenen Änderungen in den Nutzerverhältnissen mit den von der IBAENERGIE GmbH zugrunde gelegten Daten übereinstimmen und an die IBAENERGIE GmbH bei Unstimmigkeiten die Unterlagen umgehend zurückzusenden.
Mit Weiterleitung der Einzelabrechnungen erkennt der Kunde die diesen zugrunde gelegten Daten über die abzurechnenden Kosten und die eingetretenen Änderungen in den Nutzerverhältnissen als richtig an. Die Haftung der IBAENERGIE GmbH ist insoweit ausgeschlossen.
4. Erkennbare Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Zugang der Abrechnungen der IBAENERGIE GmbH anzuzeigen.
5. Die IBAENERGIE GmbH haftet nicht für Mängel der Durchsetzbarkeit von Forderungen, die aus der Gestaltung von Verträgen des Kunden mit Dritten herrühren (Mietvertrag, Gemeinschaftsordnungen usw..).
6. Soweit Mängel an der Abrechnung von Dritten (Nutzern) geltend gemacht werden, obliegt es dem Kunden, die IBAENERGIE GmbH darüber unverzüglich zu informieren.
7. Kommt der Kunde dem nicht nach, sind eventuelle Regressansprüche des Kunden gegen die IBAENERGIE GmbH ausgeschlossen.
Werden Fehler an der Abrechnung festgestellt, hat die IBAENERGIE GmbH, soweit sie den Fehler zu vertreten hat, ein Nachbesserungsrecht.
VI Vertragsbeendigung / Rechtsnachfolge
l. Bei ordentlicher Vertragsbeendigung erstellt die IBAENERGIE GmbH noch die Abrechnung für den zum Beendigungszeitpunkt abgelaufenen bzw. ablaufenden Abrechnungszeitraum.
2. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden ist die IBAENERGIE GmbH berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung nach der Maßgabe des § 649 BGB sofort in Rechnung zu stellen.
3. Im Falle eines Wechsels der Eigentumsverhältnisse an der Liegenschaft bleibt der Anspruch gegen den Kunden bestehen, es sei denn, dass der Erwerber in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages eintritt und der Kunde eine Nachfolgeeintrittserklärung vorlegt.
4. Tritt anstelle der bisherigen IBAENERGIE GmbH ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht der Zustimmung des Kunden. Der Wechsel des Auftragnehmers ist dem Kunden bekanntzugeben. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des der Bekanntgabe folgenden Monats zu kündigen.
5. Die IBAENERGIE GmbH wird mit Abschluss der letzten Abrechnung sämtliche erhobene Daten der letzten Abrechnungsperiode an den Kunden in Papierform herausgeben und auf Wunsch des Kunden im eigenen System löschen. Die IBAENERGIE GmbH ist längstens für zwei Kalenderjahre nach der letzten Abrechnung zur Vorhaltung von Verbrauchsdaten verpflichtet.
VII Vertretungsverhältnisse
l. Im Falle von Personenmehrheiten auf der Seite des Kunden versichert der Unterzeichner, zur Vertretung berechtigt zu sein. Die Kunden bevollmächtigen sich gegenseitig, Erklärungen der IBAENERGIE GmbH mit Wirkung für den jeweils anderen entgegennehmen zu dürfen.
2. Soweit der Vertrag mit einem Wohnungseigentumsverwalter geschlossen wird, bindet er auch bei Mängeln an der Bestellung des Verwalters die Wohnungseigentümergemeinschaft.
VIII Sonstige Bestimmungen
l. Die IBAENERGIE GmbH verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten. Sie wird die vom Kunden übergebenen personenbezogenen Daten nur vertragsgemäß im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung erheben, verarbeiten und nutzen. Weiterhin wird die IBAENERGIE GmbH bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich Personal einsetzen, das auf das Datengeheimnis verpflichtet ist.
2. Neufassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen 6 Wochen nach deren Übersendung widerspricht.
3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen der Schriftform sowie auch die Abbedingung der Schriftformabrede bedürfen der Schriftform.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Regelungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten entsprechen.
5. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten ist der Sitz der IBAENERGIE GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
IX Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die IBAENERGIE GmbH ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand 27. Mai 2024
Preisliste sonstige Dienstleistungen Submetering
Stand 01.09.2024
Abrechnung
Mit der IBAMESS®-Flatrate erstellen wir die Heizkostenabrechnungen für unsere Kunden zum Pauschalpreis je Wohnungseinheit.
Unabhängig von der Anzahl der installierten Verbrauchserfassungsgeräte und garantiert ohne Preissteigerungen für die vereinbarte Vertragslaufzeit von bis zu sechs Jahren.
Inkludierte Leistungen IBAMESS®-Flatrate:
Fahrt-; Versand- und Kommunikationsaufwand je Liegenschaft; Ermitteln der Ablesewerte je Gerät per Funk; Grunddatenerfassung; Kostentrennung je Nutzergruppen; Schätzungen; Liegenschaftsgebühr; Strukturierung der !brechnung nach Vorgaben der Hausverwaltung; Archivierung der Abrechnung je Liegenschaft und Nutzer; Anzeigepflicht gemäß §32 Mess- und Eichgesetz; Ermittlung der neuen Vorauszahlung je Nutzer; Mehrwertsteuerausweis je Nutzer; !usweis nach §35a EstG; Abrechnung als PDF; elektronischer Datenaustausch (ARGE); erste Wiederholung der Abrechnung auf Grund Änderungswünschen des Auftraggebers
Zusatzleistungen im Bedarfsfall:
Nutzerwechselkosten für ein- und ausziehenden Mieter | 50% der vereinbarten IBAMESS®-Flatrate |
Lizenzkosten bei Nutzung der Funktionalitäten zur integrierten Abrechnung in Aareon-Softwaresystemen durch den Auftraggeber (je Abrechnung)/td> | 3,00 € |
Neubewertung Heizkörper nach Heizkörperwechsel inkll Bewertung und Anpassung Abrechnungssystem (je Fall) | 7,50 € |
Verarbeitung von manuellen Ablesewerten Fremdgeräte (je Nutzeinheit) | 5,50 € |
Durchführung zusätzlicher Abrechnungsläufe auf Grund von Änderungswünschen des Auftraggebers (je Liegenschaft) | 23,50 € |
Nachträgliche Änderungen der Abrechnungslogik auf Wunsch des Auftraggebers (je Liegenschaft) | 45,00 € |
Druck Heizkostenabrechnung bis 4 Seiten farbig, einseitig (je Abrechnung) | 0,25 € |
Druck und Versand Heizkostenabrechnung bis 4 Seiten farbig einseitig, Kompaktbrief inkll Porto (je Abrechnung) | 1,55 € |
Abrechnung von Hausnebenkosten (je Kostenart und Nutzeinheit) | 2,80 € |
Support technische oder organisatorische Nutzeranfragen (je ¼ h) | 55,00 € |
Support Änderungen Nutzerdaten durch 1BAENERG1E (je Änderung) | 36,50 € |
Miete von Verbrauchserfassungsgeräten und Rauchwarnmeldern
Die Messgeräte und Rauchwarnmelder; deren Montage; die Beglaubigung sowie eine gegebenenfalls notwendige Programmierung der Erfassungsgeräte und Rauchwarnmelder sind im jeweiligen Mietpreis bereits enthalten.
Ebenso sind während der Mietlaufzeit Geräteersatz und -montage auf Grund von Gerätedefekten über die Mietgebühren abgedeckt.
Notwendige Gerätewechsel; welche auf Gründe zurückzuführen sind; die IBAENERGIE nicht zu vertreten hat; werden im Bedarfsfall mit nachfolgenden Pauschalen in Rechnung gestellt:
Ersatzgerät Wohnungs-Wasserzähler zzgl. Montage (je Gerät) | 38,00 € |
Ersatzgerät Wärmemengenzähler (bis Qp 2,5) zzgl. Montage (je Gerät) | 125,00 € |
Ersatzgerät Wärmemengenzähler (Qp 6,0) | 200,00 € |
Ersatzgerät Wärmemengenzähler (Qp 70,0) | 240,00 € |
Ersatzgerät Heizkostenverteiler zzgll Montage (je Gerät) | 24,00 € |
Ersatzgerät Rauchwarnmelder zzgll Montage (je Gerät) | 45,00 € |
Ersatzgerät Gateway zzgll Montage (je Gerät) | 265,00 € |
Montage Wohnungs-Wasserzähler | 11,25 € |
Montage Wärmemengenzähler (bis Qp 2,5) | 15,00 € |
Montage Wärmemengenzähler (bis Qp 6,0) | 22,50 € |
Montage Wärmemengenzähler (bis Qp 70,0) | 45,00 € |
Montage Heizkostenverteiler | 3,50 € |
Montage Heizkostenverteiler inkl. Schweißung | 7,25 € |
Montage Heizkostenverteiler inkl. Schweißung und Aufmaß | 10,50 € |
Montage Rauchwarnmelder (Schraubmontage) | 7,50 € |
Montage Gateway | 45,00 € |
Pauschale Verwaltungsaufwand zur Koordination Montagetermin, Verarbeitung Montagerouten und Aktualisierung Abrechnungssystem (je Fall) | 52,00 € |
Anfahrtspauschale (je Fall) | 36,00 € |
Mehraufwand bei kleinen Montageöffnungen (je Wasser- oder Wärmemengenzähler) | 7,50 € |
Mehraufwand bei unbefestigten Rohrleitungen (je Wasser- oder Wärmemengenzähler) | 4,50 € |
Kosten Wartezeit (je Viertelstunde) | 12,00 € |